Die Weimarer Verfassung wurde am 11. August 1919 in der deutschen Stadt Weimar von der Nationalversammlung verabschiedet und trat am 14. August 1919 in Kraft. Sie war die erste demokratische Verfassung Deutschlands und bildete die rechtliche Grundlage der Weimarer Republik.
Die Weimarer Verfassung legte die Grundprinzipien der Republik fest, darunter die Gewaltenteilung, die parlamentarische Demokratie und die Garantie von Bürgerrechten und Grundfreiheiten. Sie etablierte ein präsidiales Regierungssystem, in dem der Reichspräsident eine starke Stellung innehatte. Der Reichstag mit seinen Abgeordneten wurde als legislative Gewalt eingesetzt.
Die Weimarer Verfassung sah eine weitreichende Verankerung von bürgerlichen Freiheitsrechten und sozialen Rechten vor, wie zum Beispiel das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren oder den Schutz der Arbeitnehmerrechte. Sie schützte außerdem die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Die Weimarer Republik war allerdings von Beginn an mit zahlreichen Problemen konfrontiert, wie politischer Instabilität, wirtschaftlicher Krise und sozialen Spannungen. Die Verfassung selbst sah keine ausreichenden Mechanismen zur Stabilisierung der Regierung vor und öffnete somit politischen Extremisten Tür und Tor.
Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt und Deutschland entwickelte sich zu einer Diktatur unter Adolf Hitler.
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